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Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. med. dent. C. Schwermann und
Dr. med. dent. A. Bareksei

Standort 1:
Bahnhofstr. 65
46562 Voerde
Tel.: (02855) 72 23
Fax: (02855) 8 28 80
E-Mail: info@zahnarzt-voerde.de

Sie erreichen unsere Praxen bequem mit dem Bus, Hst. Rathausplatz.
Der Hauptbahnhof liegt ca. 3 Min. von uns entfernt.

Standort 2:
Tillmannsweg 3
46562 Voerde
Tel.: (02855) 1 87 76
Fax: (02855) 92 18 06
E-Mail: info2@zahnarzt-voerde.de


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Sprechzeiten



Mo:08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Di: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 19:00 Uhr

Mi: 08:00 - 12:00 Uhr

Do: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr



Gesundheitsnews



Herbert-Lewin-Preis: 9. Ausschreibung hat begonnen
Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der NS-Zeit

Die Ausschreibung für den Herbert-Lewin-Preis 2023 hat begonnen. Mit dem Forschungspreis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte von Ärztinnen und Ärzten in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Die nunmehr neunte Preisvergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) getragen.

Teilnahmebedingungen An der Ausschreibung teilnehmen können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einzelpersonen. Aber auch Kooperationen oder Gemeinschaften von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin sowie Wissenschaftler an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten können sich bewerben. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann jeweils eine Arbeit einreichen.

Unterlagen für eine Teilnahme Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein und können in Papierform (7-fache Ausfertigung) oder in elektronischer Form eingereicht werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Arbeiten, die seit dem 1. Januar 2018 erstellt oder veröffentlicht wurden. Arbeiten, die bereits bei vorherigen Ausschreibungen eingereicht wurden, können nicht erneut berücksichtigt werden. Eingereichte Unterlagen und Arbeiten verbleiben bei der BÄK.

Einsendeschluss: 16. Juni 2023

Bewerbungsanschrift
Bundesärztekammer
Bereich Menschenrechte
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

E-Mail: HerbertLewinPreis2023@baek.de

Jury und Preisvergabe Die Bewertung der eingereichten Arbeiten und die Ermittlung der Preisträger nimmt eine unabhängige Jury vor. Die Jurymitglieder wurden von den Trägerorganisationen benannt. Zudem gehören ein Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland sowie ein Vertreter jüdischer Ärztinnen und Ärzte zur Jury. Namentlich sind dies: Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß, Prof. Dr. med. Volker Hess, Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, Prof. Dr. med. Leo Latasch, Prof. Dr. med. Rotem Lanzman. Die Jury tagt nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich und kann nicht angefochten werden.

Der Herbert-Lewin-Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere verschiedene Arbeiten aufgeteilt werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach der Entscheidung der Jury eine schriftliche Nachricht.

Weitere Informationen zu dem ausgelobten Forschungspreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten sind unter Herbert-Lewin-Preis verfügbar.

Tag der Zahngesundheit 2023
Gesund beginnt im Mund – für alle!

Wie sehr ein Mensch sich um die eigene Gesundheit kümmern kann, hängt von vielen Faktoren ab. Fortgeschrittenes Alter, Pflegebedarf, eine psychische Erkrankung und manche Formen der körperlichen oder geistigen Behinderung können die Selbstfürsorge erschweren. So ist die Mundgesundheit vieler Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung oft schlechter als die des Bevölkerungsdurchschnitts. Vor allem ihr Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist überdurchschnittlich hoch. Dies hat Auswirkungen auf viele weitere Bereiche des Lebens – insbesondere auf die Gesamtgesundheit, die eng mit einer guten Mundgesundheit zusammenhängt. Beim Zugang zu einem gesunden Lebensstil begegnen auch Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen, etwa Geflüchtete, Obdachlose oder von Armut betroffene Menschen, Hindernissen.

Der Tag der Zahngesundheit 2023, der wie jedes Jahr am 25. September stattfindet, nimmt die Schwierigkeiten vulnerabler Gruppen in den Blick, ihre Gesundheit, vor allem ihre Zahngesundheit, aktiv in die Hand zu nehmen. Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ diskutieren wir die Frage, welche Herausforderungen es gibt und möchten eine breite Öffentlichkeit dafür sensibilisieren. Rund um den Tag der Zahngesundheit 2023 werden wir außerdem Möglichkeiten der gesundheitlichen Teilhabe aufzeigen, unterstützende Angebote vorstellen und die Gesundheitskompetenz, speziell die Zahngesundheitskompetenz, durch Aufklärung und Informationen stärken.

Ab sofort bis zum 25. September 2023 widmen wir uns dem diesjährigen Schwerpunkt auf unseren Social-Media-Kanälen auf Twitter und Instagram. Am Tag der Zahngesundheit werden bundesweit Veranstaltungen über Themen der Mundgesundheit aufklären.

20.03.2023 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Zuckerreduktion bei Softdrinks in Deutschland kommt nicht voran
Zuckerreduktion bei Softdrinks in Deutschland kommt nicht voran

Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) hat den Fortschritt der freiwilligen Zuckerreduktionszusagen von Softdrink-Herstellern in Deutschland wissenschaftlich auswerten lassen. Es zeige sich, dass die Strategie der freiwilligen Zuckerreduktion bei Softdrinks gescheitert sei. Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks sei von 2015 bis 2021 lediglich um etwa 2 Prozent gesunken. Bei diesem ‚Tempo‘ werde das mit der Bundesregierung vereinbarte Ziel von 15 Prozent Reduktion von 2015 bis 2025 erst in Jahrzehnten erreicht. In Großbritannien dagegen sei in gleicher Zeitspanne eine Zuckerreduktion um knapp 30 Prozent eingetreten – zurückzuführen auf die eingeführte Herstellerabgabe für Zuckergetränke. Weltweit haben mittlerweile mehr als 50 Regierungen eine Abgabe oder Steuer auf Zuckergetränke eingeführt.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) teilt die Forderungen von DANK nach Einführung einer Sonderabgabe für Hersteller auf stark zuckerhaltige Softdrinks. „Ein übermäßiger Zuckerkonsum schadet auf Dauer nachgewiesenermaßen der Mund- und Allgemeingesundheit. Die Folgekosten belasten unsere Sozialsysteme unnötig. Ein geringerer Zuckerkonsum könnte also nicht nur entlastende Wirkung für das Gesundheitswesen haben, sondern auch ökonomisch sinnvoll sein“, so BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert.

Die Bundeszahnärztekammer setzt sich seit Jahren für eine gesunde Ernährung ein, sie positioniert sich gemeinsam mit anderen medizinischen Fachdisziplinen zum Thema Fehlernährung.

2018 forderte sie auf Grundlage ihres Positionspapiers zur Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen vor allem:

  • die Einführung einer verständlichen Lebensmittelkennzeichnung insbesondere im Hinblick auf den Zuckergehalt,
  • die Einführung einer Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks,
  • eine deutliche Reduktion des Zuckergehalts in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder.

www.bzaek.de

16.03.2023 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer